Kurzzeitpflege

 

 

 Was passiert, wenn eine pflegende Person vorübergehend ihren Aufgaben nicht nachkommen kann? Oder wenn eine pflegebedürftige  Person zeitweise besonders intensive Pflege benötigt?

 

Für solche Fälle gibt es die Kurzzeitpflege!

 

Die Kurzzeitpflege bietet der pflegebedürftigen Person die Möglichkeit vorübergehend für eine oder mehrere Wochen in einem Altenheim zu wohnen, um dann wieder in den eigenen Haushalt zurückzukehren.

 

Dies kann sehr hilfreich sein, wenn der zu pflegende Mensch nach einem Krankenhausaufenthalt vorübergehend mehr Unterstützung braucht als sonst, dem pflegenden Angehörigen selbst ein Krankenhausaufenthalt bevorsteht oder mal eine Auszeit geplant ist und die häusliche Pflege für einen bestimmten Zeitraum ausgesetzt werden muss. 

 

Eine Kurzzeitpflege kann mehrmals im Jahr oder "am Stück" in Anspruch genommen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Kurzzeitpflege im Rahme der Verhinderungspflege verlängert werden.

 

Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Personen mit den Pflegegraden 2 - 5, sowie pflegebedürftige Personen, die durch Unfall, Krankheit oder plötzlich, aber vielleicht nur vorübergehend einen erhöhten Pflegeaufwand benötigen, der zu Hause nicht geleistet werden kann.

 

Selbstverständlich kann eine Kurzzeitpflege auch bei der andauernden Suche nach einer langfristigen stationären Unterbringung für Entlastung sorgen.